Öffnungszeiten

Montag, Dienstag und Mittwoch:

08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag:

08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

Technikersprechstunden:
ohne Terminvereinbarung
von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr  

Freitag:

Kein Parteienverkehr.
Termine nach telefonischer Vereinbarung

 

SIEDLUNGSUNION

1220 Wien, Mergenthalerplatz 10

Tel.: +43 1 203 12 46
Fax: +43 1 203 12 48-25
E-Mail: office@siedlungsunion.at

 

 

Herzlich Willkommen bei der SIEDLUNGSUNION!

Herzlich Willkommen bei der SIEDLUNGSUNION

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

 

 unser Büro ist am Freitag, den 15.05.2026 geschlossen.

Am Montag, den 18.05.2026 sind wir wieder persönlich für Sie erreichbar.

 

Sollte ein Gebrechen auftreten, welches ohne Aufschub behoben werden muss, wenden Sie sich bitte an

unseren Notdienst unter der Tel. Nr. 0800 22 22 22.

Bitte informieren Sie uns am nächsten Tag mittels Schadensmeldung und E-Mail über Ihre Veranlassung.

 

Wir danken für Ihr Verständnis!

Ihr SIEDLUNGSUNION-TEAM

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Sollte ein Gebrechen auftreten, welches ohne Aufschub behoben werden muss, wenden Sie sich bitte an

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Ihr SIEDLUNGSUNION-TEAM

12.05
2026

Mit 1. Jänner 2026 ist das 5. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz (5. MILG) in Kraft getreten. Damit wurde die gesetzliche Mindestbefristung von Mietverträgen von bisher drei auf fünf Jahre verlängert.

Zeitgleich trat das Mieten-Wertsicherungsgesetz (MieWeg) in Kraft, das überwiegend für Wohnungen im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes gilt. Für gemeinnützige Bauvereinigungen hat dies folgende Auswirkungen: Inflationsbedingte Anpassungen der Verwaltungskosten sowie des Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrags dürfen künftig nur noch einmal jährlich mit 1. April vorgenommen werden.

Vor diesem Hintergrund hat die Genossenschaft intern entschieden, auf die ersten drei Monate der möglichen Anpassung freiwillig zu verzichten. Die Erhöhung der monatlichen Entgelte erfolgt daher erst mit 1. Juli.

Unverändert bleibt hingegen die Anpassung bestimmter Entgeltbestandteile: Das Entgelt gemäß § 14 Abs. 1 Z 1 bis 3 Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) wie zB Annuitäten der Darlehen, sowie das Akonto für Betriebskosten und Baurechtszins werden weiterhin wie üblich mit 1. Jänner angepasst.

Aufgrund der Bestimmungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes ist die Genossenschaft dem Kostendeckungsprinzip verpflichtet. Das monatliche Entgelt darf daher weder über noch unter jenem Betrag liegen, der zur Deckung der anfallenden Kosten erforderlich ist. Dazu zählen insbesondere die gesamten Herstellungskosten des Wohngebäudes, die laufenden Aufwendungen für Betrieb und Instandhaltung, angemessene Verwaltungskosten sowie die Bildung notwendiger Rücklagen im Sinne einer ordnungsgemäßen Wirtschaftsführung.

26.03
2026

Am 25.03.2026 fand die Gleichenfeier des Projektes 22., Esslinger Hauptstraße 66 in 1220 Wien statt.

Neben den Eröffnungsworten seitens der SIEDLUNGSUNION von Bereichsleiter Herrn DI Oliver Vollgruber, Herrn Bezirksvorsteher Ernst Nevrivy und dem Bauleiter der Fa. Swietelsky Manfred Grandits, folgte der Gleichenspruch durch den jüngsten Bauarbeiter. Unter den geladenen Gästen waren neben den zahlreichen Arbeitern der Baustelle auch die Vertreter des Vorstands, des Aufsichtsrates, Bezirksrat Wolfgang Aicher und einige Mitarbeiter der SIEDLUNGSUNION anwesend.

Die Gleichenfeier stellte dabei auch einen feierlichen Rahmen dar, um die Leistungen der Arbeiter zu würdigen. Als traditionelles Fest am Bau steht sie für die Anerkennung aller Beteiligten, die mit ihrem täglichen Einsatz und ihrem handwerklichen Können den Bau voranbringen. Ohne ihren Einsatz wäre der Fortschritt des Projekts in dieser Form nicht möglich.

 

Für kulinarische Versorgung war gesorgt und gemeinschaftliche Gespräche rundeten den gemütlichen Abend ab. Es war für alle Beteiligten ein schöner Abend und die Anlage Esslinger Hauptstraße 66 rückt ihrer Fertigstellung im 3.Quartal 2026 wieder ein Stückchen näher.


Die Wohnhausanlage bietet ein soziales Angebot mit 45 geförderte Mietwohnungen davon

23 SMART Wohnungen sowie 15 frei finanzierte Einheiten, 2 Lokalen und einer Tiefgarage mit

41 Stellplätzen (30 gefördert, 11 frei finanziert). Im Innenhofbereich befindet sich ein Kinder- & Jugendspielplatz mit hochwertigem EPDM-Belag. 

Fotos: © SIEDLUNGSUNION