Folgende Wohnungen stehen noch zur Verfügung!!!!
1210 Wien, Katsushikastraße 1/1/EG Top 30
2-Zimmer-Maisonettwohnung
89,19 m² inkl. 2 Loggien
Balkon 4,20 m²
Finanzierungsbeitrag: € 44.505,81
monatl. Nutzungsentgelt: € 625,79
1210 Wien, Katsushikastraße 1/1/EG Top 32
2-Zimmer-Maisonettwohnung
89,19 m² inkl. 2 Loggien
Balkon 4,20 m²
Finanzierungsbeitrag: € 44.505,81
monatl. Nutzungsentgelt: € 625,79
1210 Wien, Katsushikastraße 1/1/EG Top 33
2-Zimmer-Maisonettwohnung
88,86 m² inkl. 2 Loggien
Balkon 4,20 m²
Finanzierungsbeitrag: € 44.341,14
monatl. Nutzungsentgelt: € 625,03
1210 Wien, Katsushikastraße 1/1/EG/Top 34
2-Zimmer-Maisonettwohnung
89,19 m² inkl. 2 Loggien
Balkon 4,20m²
Finanzierungsbeitrag: € 44.505,81
monatl. Nutzungsentgelt: € 625,79
ACHTUNG NUTZUNGSZWECK FÜR DIE WOHNUNGEN Top 30, 32, 33 und 34!!!!
Das Nutzungsobjekt ist für eine gemischte Nutzung sowohl zum Wohnen als
auch für Arbeitstätigkeiten vorgesehen. Der im Erdgeschoss gelegene Teil
des Nutzungsobjektes darf nur zu Arbeitstätigkeiten verwendet werden, und zwar
nur zu solchen, die üblicherweise in Wohnungen ausgeübt werden, wie z.B.
Telearbeiten, Büro-, Kanzlei- und Ordinationstätigkeiten. Die Vermieterin übernimmt
keine Haftung dafür, dass im Nutzungsobjekt eine bestimmte Arbeitstätigkeit
ausgeübt werden darf. Der Nutzer ist auf eigene Kosten und eigenes Risiko dafür
verantwortlich, allfällige über die bestehende Baubewilligung hinausgehende,
notwendige Genehmigungen zur Ausführung von Arbeitstätigkeiten im
Nutzungsobjekt einzuholen und rechtliche Bestimmungen für die Ausübung von
Arbeitstätigkeiten, wie z.B. Arbeitnehmerschutzvorschriften, einzuhalten. Eine
Nutzung der Erdgeschossfläche zu Wohnzwecken ist nicht zulässig. Die
Nutzung des Obergeschosses muss jedenfalls (auch) zur Befriedigung des eigenen
dringenden Wohnbedürfnisses des Nutzers bzw. dessen allfälligen mit ihm im
gemeinsamen Haushalt lebenden Mitbewohnern dienen. Sittenwidrige Tätigkeiten
sowie eine Weitervermietung (auch kurzfristig) sind hinsichtlich des gesamten
Nutzungsobjekts unzulässig.