Öffnungszeiten

Montag, Dienstag und Mittwoch:

08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag:

08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

Technikersprechstunden:
ohne Terminvereinbarung
von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr  

Freitag:

Kein Parteienverkehr.
Termine nach telefonischer Vereinbarung

 

SIEDLUNGSUNION

1220 Wien, Mergenthalerplatz 10

Tel.: +43 1 203 12 46
Fax: +43 1 203 12 48-25
E-Mail: office@siedlungsunion.at

 

 

ABC des guten Zusammenlebens

Um mit den Nachbarn und Anrainern nicht in Konflikt zu kommen, braucht man gegenseitig etwas Verständnis. Außerdem muss man die Vorschriften kennen. In dem folgenden ABC haben wir für Sie die wichtigsten Verpflichtungen gegenüber dem Gesetzgeber, dem Vermieter und Ihren Nachbarn zusammengestellt:

AUTOMOTOREN im Winter nicht am Stand warmlaufen lassen! Die Unsitte, das Auto zu starten und danach erst das Eis von den Scheiben zu kratzen, ist leider noch sehr stark verbreitet. Diese Maßnahme schont nicht etwa Ihren Motor, sie belästigt nur die Umwelt. Wie auch die Autofahrer - Clubs immer wieder schreiben, können Sie die Fahrt ruhig gleich antreten, ohne dem Motor Schaden zuzufügen.

BAULICHE MASSNAHMEN in Ihrem Wohnobjekt (sowohl Wohnung als auch Reihenhaus mit Garten) bedürfen immer der Zustimmung durch die SIEDLUNGSUNION. Das heißt, es ist in jedem Fall ein schriftliches Ansuchen an die Genossenschaft zu richten. Dies gilt auch für scheinbar nicht gravierende Maßnahmen wie die Errichtung eines Vorgartenzauns, Aufstellung eines Gartengrills, eines Schwedenwindfangs etc.

Zwar hat die mit 1. Jänner 1997 vollständig in Kraft getretene Novellierung der Wiener Bauordnung eine gewisse Liberalisierung und Erleichterung gebracht. Trotzdem bedürfen viele Baumaßnahmen weiterhin einer behördlichen Bewilligung durch die Baupolizei. Sie erhalten mit unserer Antwort auf Ihr Ansuchen auch die entsprechende Information, ob eine baubehördliche Bewilligung eingeholt werden muss.

BAUMATERIAL und anfallender Bauschutt sind ordnungsgemäß zu lagern. Die Lagerzeit ist so kurz wie möglich zu halten, um keine ungebührliche Belästigung der Anrainer herbeizuführen.

BIOTONNEN: In die grünen Tonnen gehören lediglich Bioabfälle. Weder Hausmüll noch Speisereste oder Bauschutt sind für diese Container bestimmt. Biotonnen, die auf öffentlichen Plätzen stehen, dürfen zum Befüllen mit Bio - Abfällen nur kurzfristig ausgeliehen werden. Sie gehören nicht in den eigenen Garten. Wer eine Biotonne im eigenen Garten haben will, kann sie - mit Zustimmung der SIEDLUNGSUNION bei der MA 48 anfordern und erhält sie kostenlos.

ist die Tonne zu groß oder zu  klein, ist dieses Problem ist lösbar. Die MA48 tauscht auf Wunsch die Tonne gegen eine 240 Liter oder 120 Liter fassende, aus.

Um den von uns betreuten Gartenbenützern diesen Austausch zu vereinfachen, ist nur ein Anruf unter 203 12 46 bei der SIEDLUNGSUNION notwendig. Wir sammeln über die Winterzeit, wo die Gartenarbeit ohnehin ruht, die Namen und Anschriften aller Siedler, die diesen Tausch vornehmen wollen. Zu Frühlingsbeginn wird ihn die MA48 durchführen.

In der kalten Jahreszeit erfolgt die Entleerung der Biotonnen durch die MA48 in 14-tägigen statt in wöchentlichen Intervallen.

GARTENPFLEGE wird für manche Gartenbesitzer zu einem unvorhergesehenen Problem. Man kommt zu Besuch in einen wunderschönen, gepflegten Garten. Man ist ganz begeistert von den Blumenrabatten, von diesem und jenem schönen Detail. Auf diese Art entsteht der lebhafte Wunsch, den eigenen Garten ebenso zu gestalten. Das tut man - aber man hat nicht mit der Pflegeintensität gerechnet. Und auf einmal - schon im Lauf eines einzigen Sommers -sind überall die Spuren der mangelhaften Pflege zu entdecken. Bevor Sie Ihren Garten anlegen, müssen Sie sich daher schon entscheiden: Sind Sie ein begeisterter Hobbygärtner, für den die Gartenarbeit ein Vergnügen bedeutet? Dann können Sie Ihren eigenen Garten zu einem vielbewunderten Schmuckkasterl machen. Sind Sie das nicht und außerdem noch ungeübt in der Pflege, so empfiehlt sich ein Garten mit pflegeleichten Gewächsen. Allerdings gibt es innerhalb der Siedlung auch einige Regeln, die Sie einhalten müssen. Niemand darf seinen Garten verwildern lassen. Außerdem ist ausdrücklich untersagt ihn als Abstellfläche für Gerümpel zu verwenden. Nicht nur, dass man sich damit den berechtigten Unwillen seiner Gartennachbarn zuzöge, man käme auch mit der Gartenordnung in Konflikt. Zum Glück stoßen diese Bestimmungen auf keine Schwierigkeiten. Unsere Gartenbenützer hegen und pflegen ihre Gärten in den meisten Fällen mustergültig. Probleme gibt es hier und da mit dem Strauchschnitt. Viele Gartenbesitzer lassen das Grün der Sträucher mehr in die Höhe schießen als erlaubt ist. Die Gartenordnung setzt die erlaubte Strauchhöhe mit  zwei Metern an. Diese Bestimmung muss im Interesse der Nachbarn eingehalten werden.
Allzu hohe Sträucher können den Sonneneinfall im Nachbargarten behindern. Sträucher, die in öffentliche Wege hineinwachsen, weil sie zu knapp an der Grundgrenze gesetzt wurden, müssen ebenfalls zurückgeschnitten werden, um Passanten nicht zu behindern.

GASTHERMEN sind stets mit der notwendigen Vorsicht zu behandeln. Für die Ableitung der Abgase müssen Zuluft und Entlüftung ständig einwandfrei funktionieren. DIE BAUSEITS BESTEHENDEN ZULUFTÖFFNUNGEN, BEISPIELSWEISE DIE KELLERFENSTER DÜRFEN DAHER NICHT VERSCHLOSSEN WERDEN. Dadurch wird ein ordnungsgemäßer, gefahrloser Betrieb der Thermen ermöglicht. Auf die konstante ungehinderte Zufuhr von Frischluft ist vor allem bei nachträglichem Einbau von Wärmeschutzfenstern zu achten!

GEGENSTÄNDE wie Räder, Schachteln, Spielzeug, Möbelstücke und ausrangierte sperrige Geräte dürfen nicht an allgemein zugänglichen Stellen wie Hauseingängen, Stiegenhäusern, Dachböden oder Kellerräumen abgestellt werden. Das stellt eine Verletzung der Hausordnung und der feuerpolizeilichen Vorschriften dar.

GEHSTEIGREINIGUNG: Die Mieter und Nutzungsberechtigten sind verpflichtet, die entlang Ihrer Liegenschaft befindlichen und dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege einschließlich der in ihrem Verlauf befindlichen Stiegenanlagen in der Zeit zwischen 6 und 22 Uhr von Schnee und Verunreinigungen frei zu halten sowie bei Schnee und Glatteis zu bestreuen. Ist kein Gehsteig vorhanden, so ist der Straßenrand in einer Breite von einem Meter zu säubern und zu bestreuen. Beachten Sie bitte, dass Salzstreuung verboten ist. Die Wasserabflüsse auf den Straßen dürfen nicht behindert, Wasserablaufgitter sowie Rinnsale nicht verlegt und Gegenstände nicht beschädigt werden. Straßenbenützer dürfen keinesfalls behindert oder gefährdet werden.

GRILLEN IM GARTEN wird immer beliebter. Vergessen Sie aber nicht, dass der Rauch und die Gerüche vom Grillen in die Nachbargärten und durch die offenen Fenster in die Häuser dringen. Suchen Sie daher vor einer Grill - Party das Einvernehmen mit Ihren Nachbarn, um keine Verstimmungen heraufzubeschwören

KOMPOSTANLAGEN sind nützlich, wenn man sie richtig anlegt. Damit die Kompostorganismen gut arbeiten können, muss die Zusammensetzung des Kompostmaterials ausgewogen sein. Auf den Kompost gehören: Obst- und Gemüseabfälle, Reste von Milchprodukten, Kaffee- und Teesud. Aus dem Garten: Rasenschnitt, div. Unkraut, Laub, Baum-, Hecken- und Strauchschnitt, Ernterückstände von Blumen-, Stauden- und Gemüsebeeten, Fallobst.

Nur in geringen Mengen in den Kompost mischen: Bananenschalen, Schalen von behandelten Zitrusfrüchten, Sägespäne (nicht von Spanplatten), Laub von Nußbaum, Eiche und Kastanie.

Nicht auf den Kompost gehören: Speisereste, Wollreste, Haare, Katzen- und Hundestreu, Zeitungspapier, Speiseöl, Knochen, Fleisch- und Wurstreste, Glas, Metall, Kunststoffe, Batterien, Verbundmaterialien (Windeln, Milchpackerln), Chemikalien aller Art, Lacke, Farbreste, Altöle, Medikamente, Staubsaugerbeutelinhalt.

Bitte decken Sie Ihre Kompostanlage unbedingt ab, um eine Geruchsbelästigung zu vermeiden! Kompostanlagen, fachmännisch angelegt, liefern saubere, geruchsfreie, hochwertige Komposterde für Ihren Garten. Falsch angelegt und nicht gut abgedeckt, beginnen sie zu stinken und bieten den Ratten Unterschlupf.

LÄRMERREGUNG bitte vermeiden, sie geht meist Hand in Hand mit der Erregung von Ärger in der Nachbarschaft.

Die Klagen über laute Musik aus Radios, Kassettenrekordern und anderen Musikgeräten nehmen zu. Bitte genießen Sie daher Ihre Musik immer in Zimmerlautstärke!

Wenn Sie ein Fest planen, bei dem es laut und lustig zugehen soll, holen Sie vorher unbedingt das Einverständnis der betroffenen Anrainer ein. Aber nicht nur der unmittelbaren Nachbarn! Der Schall dringt bekanntlich sehr weit.

Beachten Sie die Mittagsruhe von 12 bis 14 Uhr und halten Sie spielende Kinder und bellende Hunde in dieser Zeit von den Fenstern der Nachbarn fern. Achten Sie auch auf die Einhaltung der Nachtruhe.

RATTENBEKÄMPFUNG: Gem. BGBI. Nr. 68 vom 4. 2. 1925, §§1 und 3, betreffend Verhütung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten, sind die entsprechenden Bekämpfungsmaßnahmen von einer behördlich konzessionierten Firma durchzuführen. Ein Vertreter der jeweils beauftragten Firma besucht in regelmäßigen Abständen alle Bewohner der Siedlungshäuser und die Hausbesorger in den Wohnhäusern und führt bei Bedarf die notwendigen Vergiftungsmaßnahmen durch.

Auf einer vom Vertreter mitgeführten Liste wird vom Siedler oder Hausbesorger bestätigt, dass der Firmenvertreter anwesend war. Es wird ersucht, diese Unterschrift zu leisten und den Firmenvertreter die entsprechenden Maßnahmen durchführen zu lassen.

REGENSINKKASTEN: Die Regensinkkästen (das sind die Verbindungsteile zwischen Regenablaufrohr und Kanaleinmündung) sind in regelmäßigen Abständen zu reinigen. Das dort angesammelte Laub, Lärchen-, Tannen- und Föhrennadeln und diverse andere Rückstände sind zu entfernen, weil sie den Ablauf verstopfen. In diesem Fall kann es vorkommen, dass Regenwasser austritt und durch die Kellermauer in den Keller gelangt. Das hat nicht nur eine Überschwemmung des Kellers, sondern auch eine Schädigung des Mauerwerks zur Folge.

TIERHALTUNG darf nicht zum Problem für die Nachbarn und Anrainer werden. Hunde, die den Gehsteig, den Zaun oder das Nachbargrundstück verunreinigen, sorgen nicht nur für Arger. Der Tierhalter macht sich außerdem strafbar. Halten Sie sich auch unbedingt an die Beißkorb- und Leinenpflicht auf der Straße.

VERBRENNUNGSMOTOREN: Gemäß Kundmachung der Stadt Wien, MA 22 - 559/74 vom 1. November 1974, ist die Verwendung von mit Verbrennungsmotoren (Benzinmotoren) angetriebenen Geräten und Maschinen zur Pflege von Grün- und Gartenanlagen im Gebiet der Stadt Wien von Samstag 12 Uhr bis Sonntag 24 Uhr sowie an allen gesetzlichen Feiertagen nicht gestattet.

VORSICHT BEIM BETRIEB VON GASTHERMEN! Bei allfälligen Abdichtungsmaßnahmen dürfen die bauseitig vorgesehenen Zuluftöffnungen, z. B. in Kellerfenstern, nicht verschlossen werden. Zuluft und Entlüftung müssen neben der Abgasführung einwandfrei funktionieren, um einen ordnungsgemäßen und gefahrlosen Betrieb der Thermen zu ermöglichen.

WASSERHÄHNE, allen voran Haupthähne, an denen lange Zeit nicht gedreht wird, setzen im Laufe der Zeit Rückstände an. Diese Ablagerungen blockieren dann den Hahn. Drehen Sie daher Ihren Hauptwasserhahn in regelmäßigen Abständen auf und zu, dann bleibt er voll funktionsfähig.

WASSERVERSORGUNGSGESETZ: Aufgrund dieses Gesetzes sind die Hausverwaltungen verpflichtet, in regelmäßigen Abständen die Dichtheit der Wasserentnahmeanlagen zu überprüfen. Um diese Überprüfung zu vereinfachen, ersuchen wir die Bewohner, selbst darauf zu achten, dass alle Wasserentnahmestellen in ihrem Wohnbereich dicht sind.

WIRTSCHAFTSWEGE müssen so wie die Gehsteige sauber gehalten werden. Sie sind von überhängenden Asten und allem, was den Weg behindert, freizuhalten und von Unkraut zu säubern.

ZUSPERREN müssen Sie die Wirtschaftstore auch tagsüber. Es kommt immer wieder zu unliebsamen Zwischenfällen. Sind die Wirtschaftstore nicht versperrt, so haben Diebe, die sich über Hintertüren oder Terrassen einschleichen, ein leichtes Spiel. Beachten Sie diesen Hinweis unbedingt. Die Einbrüche in den Häusern mehren sich.

ABC des guten Zusammenlebens

Um mit den Nachbarn und Anrainern nicht in Konflikt zu kommen, braucht man gegenseitig etwas Verständnis. Außerdem muss man die Vorschriften kennen. In dem folgenden ABC haben wir für Sie die wichtigsten Verpflichtungen gegenüber dem Gesetzgeber, dem Vermieter und Ihren Nachbarn zusammengestellt:

AUTOMOTOREN im Winter nicht am Stand warmlaufen lassen! Die Unsitte, das Auto zu starten und danach erst das Eis von den Scheiben zu kratzen, ist leider noch sehr stark verbreitet. Diese Maßnahme schont nicht etwa Ihren Motor, sie belästigt nur die Umwelt. Wie auch die Autofahrer - Clubs immer wieder schreiben, können Sie die Fahrt ruhig gleich antreten, ohne dem Motor Schaden zuzufügen.

BAULICHE MASSNAHMEN in Ihrem Wohnobjekt (sowohl Wohnung als auch Reihenhaus mit Garten) bedürfen immer der Zustimmung durch die SIEDLUNGSUNION. Das heißt, es ist in jedem Fall ein schriftliches Ansuchen an die Genossenschaft zu richten. Dies gilt auch für scheinbar nicht gravierende Maßnahmen wie die Errichtung eines Vorgartenzauns, Aufstellung eines Gartengrills, eines Schwedenwindfangs etc.

Zwar hat die mit 1. Jänner 1997 vollständig in Kraft getretene Novellierung der Wiener Bauordnung eine gewisse Liberalisierung und Erleichterung gebracht. Trotzdem bedürfen viele Baumaßnahmen weiterhin einer behördlichen Bewilligung durch die Baupolizei. Sie erhalten mit unserer Antwort auf Ihr Ansuchen auch die entsprechende Information, ob eine baubehördliche Bewilligung eingeholt werden muss.

BAUMATERIAL und anfallender Bauschutt sind ordnungsgemäß zu lagern. Die Lagerzeit ist so kurz wie möglich zu halten, um keine ungebührliche Belästigung der Anrainer herbeizuführen.

BIOTONNEN: In die grünen Tonnen gehören lediglich Bioabfälle. Weder Hausmüll noch Speisereste oder Bauschutt sind für diese Container bestimmt. Biotonnen, die auf öffentlichen Plätzen stehen, dürfen zum Befüllen mit Bio - Abfällen nur kurzfristig ausgeliehen werden. Sie gehören nicht in den eigenen Garten. Wer eine Biotonne im eigenen Garten haben will, kann sie - mit Zustimmung der SIEDLUNGSUNION bei der MA 48 anfordern und erhält sie kostenlos.

ist die Tonne zu groß oder zu  klein, ist dieses Problem ist lösbar. Die MA48 tauscht auf Wunsch die Tonne gegen eine 240 Liter oder 120 Liter fassende, aus.

Um den von uns betreuten Gartenbenützern diesen Austausch zu vereinfachen, ist nur ein Anruf unter 203 12 46 bei der SIEDLUNGSUNION notwendig. Wir sammeln über die Winterzeit, wo die Gartenarbeit ohnehin ruht, die Namen und Anschriften aller Siedler, die diesen Tausch vornehmen wollen. Zu Frühlingsbeginn wird ihn die MA48 durchführen.

In der kalten Jahreszeit erfolgt die Entleerung der Biotonnen durch die MA48 in 14-tägigen statt in wöchentlichen Intervallen.

GARTENPFLEGE wird für manche Gartenbesitzer zu einem unvorhergesehenen Problem. Man kommt zu Besuch in einen wunderschönen, gepflegten Garten. Man ist ganz begeistert von den Blumenrabatten, von diesem und jenem schönen Detail. Auf diese Art entsteht der lebhafte Wunsch, den eigenen Garten ebenso zu gestalten. Das tut man - aber man hat nicht mit der Pflegeintensität gerechnet. Und auf einmal - schon im Lauf eines einzigen Sommers -sind überall die Spuren der mangelhaften Pflege zu entdecken. Bevor Sie Ihren Garten anlegen, müssen Sie sich daher schon entscheiden: Sind Sie ein begeisterter Hobbygärtner, für den die Gartenarbeit ein Vergnügen bedeutet? Dann können Sie Ihren eigenen Garten zu einem vielbewunderten Schmuckkasterl machen. Sind Sie das nicht und außerdem noch ungeübt in der Pflege, so empfiehlt sich ein Garten mit pflegeleichten Gewächsen. Allerdings gibt es innerhalb der Siedlung auch einige Regeln, die Sie einhalten müssen. Niemand darf seinen Garten verwildern lassen. Außerdem ist ausdrücklich untersagt ihn als Abstellfläche für Gerümpel zu verwenden. Nicht nur, dass man sich damit den berechtigten Unwillen seiner Gartennachbarn zuzöge, man käme auch mit der Gartenordnung in Konflikt. Zum Glück stoßen diese Bestimmungen auf keine Schwierigkeiten. Unsere Gartenbenützer hegen und pflegen ihre Gärten in den meisten Fällen mustergültig. Probleme gibt es hier und da mit dem Strauchschnitt. Viele Gartenbesitzer lassen das Grün der Sträucher mehr in die Höhe schießen als erlaubt ist. Die Gartenordnung setzt die erlaubte Strauchhöhe mit  zwei Metern an. Diese Bestimmung muss im Interesse der Nachbarn eingehalten werden.
Allzu hohe Sträucher können den Sonneneinfall im Nachbargarten behindern. Sträucher, die in öffentliche Wege hineinwachsen, weil sie zu knapp an der Grundgrenze gesetzt wurden, müssen ebenfalls zurückgeschnitten werden, um Passanten nicht zu behindern.

GASTHERMEN sind stets mit der notwendigen Vorsicht zu behandeln. Für die Ableitung der Abgase müssen Zuluft und Entlüftung ständig einwandfrei funktionieren. DIE BAUSEITS BESTEHENDEN ZULUFTÖFFNUNGEN, BEISPIELSWEISE DIE KELLERFENSTER DÜRFEN DAHER NICHT VERSCHLOSSEN WERDEN. Dadurch wird ein ordnungsgemäßer, gefahrloser Betrieb der Thermen ermöglicht. Auf die konstante ungehinderte Zufuhr von Frischluft ist vor allem bei nachträglichem Einbau von Wärmeschutzfenstern zu achten!

GEGENSTÄNDE wie Räder, Schachteln, Spielzeug, Möbelstücke und ausrangierte sperrige Geräte dürfen nicht an allgemein zugänglichen Stellen wie Hauseingängen, Stiegenhäusern, Dachböden oder Kellerräumen abgestellt werden. Das stellt eine Verletzung der Hausordnung und der feuerpolizeilichen Vorschriften dar.

GEHSTEIGREINIGUNG: Die Mieter und Nutzungsberechtigten sind verpflichtet, die entlang Ihrer Liegenschaft befindlichen und dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege einschließlich der in ihrem Verlauf befindlichen Stiegenanlagen in der Zeit zwischen 6 und 22 Uhr von Schnee und Verunreinigungen frei zu halten sowie bei Schnee und Glatteis zu bestreuen. Ist kein Gehsteig vorhanden, so ist der Straßenrand in einer Breite von einem Meter zu säubern und zu bestreuen. Beachten Sie bitte, dass Salzstreuung verboten ist. Die Wasserabflüsse auf den Straßen dürfen nicht behindert, Wasserablaufgitter sowie Rinnsale nicht verlegt und Gegenstände nicht beschädigt werden. Straßenbenützer dürfen keinesfalls behindert oder gefährdet werden.

GRILLEN IM GARTEN wird immer beliebter. Vergessen Sie aber nicht, dass der Rauch und die Gerüche vom Grillen in die Nachbargärten und durch die offenen Fenster in die Häuser dringen. Suchen Sie daher vor einer Grill - Party das Einvernehmen mit Ihren Nachbarn, um keine Verstimmungen heraufzubeschwören

KOMPOSTANLAGEN sind nützlich, wenn man sie richtig anlegt. Damit die Kompostorganismen gut arbeiten können, muss die Zusammensetzung des Kompostmaterials ausgewogen sein. Auf den Kompost gehören: Obst- und Gemüseabfälle, Reste von Milchprodukten, Kaffee- und Teesud. Aus dem Garten: Rasenschnitt, div. Unkraut, Laub, Baum-, Hecken- und Strauchschnitt, Ernterückstände von Blumen-, Stauden- und Gemüsebeeten, Fallobst.

Nur in geringen Mengen in den Kompost mischen: Bananenschalen, Schalen von behandelten Zitrusfrüchten, Sägespäne (nicht von Spanplatten), Laub von Nußbaum, Eiche und Kastanie.

Nicht auf den Kompost gehören: Speisereste, Wollreste, Haare, Katzen- und Hundestreu, Zeitungspapier, Speiseöl, Knochen, Fleisch- und Wurstreste, Glas, Metall, Kunststoffe, Batterien, Verbundmaterialien (Windeln, Milchpackerln), Chemikalien aller Art, Lacke, Farbreste, Altöle, Medikamente, Staubsaugerbeutelinhalt.

Bitte decken Sie Ihre Kompostanlage unbedingt ab, um eine Geruchsbelästigung zu vermeiden! Kompostanlagen, fachmännisch angelegt, liefern saubere, geruchsfreie, hochwertige Komposterde für Ihren Garten. Falsch angelegt und nicht gut abgedeckt, beginnen sie zu stinken und bieten den Ratten Unterschlupf.

LÄRMERREGUNG bitte vermeiden, sie geht meist Hand in Hand mit der Erregung von Ärger in der Nachbarschaft.

Die Klagen über laute Musik aus Radios, Kassettenrekordern und anderen Musikgeräten nehmen zu. Bitte genießen Sie daher Ihre Musik immer in Zimmerlautstärke!

Wenn Sie ein Fest planen, bei dem es laut und lustig zugehen soll, holen Sie vorher unbedingt das Einverständnis der betroffenen Anrainer ein. Aber nicht nur der unmittelbaren Nachbarn! Der Schall dringt bekanntlich sehr weit.

Beachten Sie die Mittagsruhe von 12 bis 14 Uhr und halten Sie spielende Kinder und bellende Hunde in dieser Zeit von den Fenstern der Nachbarn fern. Achten Sie auch auf die Einhaltung der Nachtruhe.

RATTENBEKÄMPFUNG: Gem. BGBI. Nr. 68 vom 4. 2. 1925, §§1 und 3, betreffend Verhütung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten, sind die entsprechenden Bekämpfungsmaßnahmen von einer behördlich konzessionierten Firma durchzuführen. Ein Vertreter der jeweils beauftragten Firma besucht in regelmäßigen Abständen alle Bewohner der Siedlungshäuser und die Hausbesorger in den Wohnhäusern und führt bei Bedarf die notwendigen Vergiftungsmaßnahmen durch.

Auf einer vom Vertreter mitgeführten Liste wird vom Siedler oder Hausbesorger bestätigt, dass der Firmenvertreter anwesend war. Es wird ersucht, diese Unterschrift zu leisten und den Firmenvertreter die entsprechenden Maßnahmen durchführen zu lassen.

REGENSINKKASTEN: Die Regensinkkästen (das sind die Verbindungsteile zwischen Regenablaufrohr und Kanaleinmündung) sind in regelmäßigen Abständen zu reinigen. Das dort angesammelte Laub, Lärchen-, Tannen- und Föhrennadeln und diverse andere Rückstände sind zu entfernen, weil sie den Ablauf verstopfen. In diesem Fall kann es vorkommen, dass Regenwasser austritt und durch die Kellermauer in den Keller gelangt. Das hat nicht nur eine Überschwemmung des Kellers, sondern auch eine Schädigung des Mauerwerks zur Folge.

TIERHALTUNG darf nicht zum Problem für die Nachbarn und Anrainer werden. Hunde, die den Gehsteig, den Zaun oder das Nachbargrundstück verunreinigen, sorgen nicht nur für Arger. Der Tierhalter macht sich außerdem strafbar. Halten Sie sich auch unbedingt an die Beißkorb- und Leinenpflicht auf der Straße.

VERBRENNUNGSMOTOREN: Gemäß Kundmachung der Stadt Wien, MA 22 - 559/74 vom 1. November 1974, ist die Verwendung von mit Verbrennungsmotoren (Benzinmotoren) angetriebenen Geräten und Maschinen zur Pflege von Grün- und Gartenanlagen im Gebiet der Stadt Wien von Samstag 12 Uhr bis Sonntag 24 Uhr sowie an allen gesetzlichen Feiertagen nicht gestattet.

VORSICHT BEIM BETRIEB VON GASTHERMEN! Bei allfälligen Abdichtungsmaßnahmen dürfen die bauseitig vorgesehenen Zuluftöffnungen, z. B. in Kellerfenstern, nicht verschlossen werden. Zuluft und Entlüftung müssen neben der Abgasführung einwandfrei funktionieren, um einen ordnungsgemäßen und gefahrlosen Betrieb der Thermen zu ermöglichen.

WASSERHÄHNE, allen voran Haupthähne, an denen lange Zeit nicht gedreht wird, setzen im Laufe der Zeit Rückstände an. Diese Ablagerungen blockieren dann den Hahn. Drehen Sie daher Ihren Hauptwasserhahn in regelmäßigen Abständen auf und zu, dann bleibt er voll funktionsfähig.

WASSERVERSORGUNGSGESETZ: Aufgrund dieses Gesetzes sind die Hausverwaltungen verpflichtet, in regelmäßigen Abständen die Dichtheit der Wasserentnahmeanlagen zu überprüfen. Um diese Überprüfung zu vereinfachen, ersuchen wir die Bewohner, selbst darauf zu achten, dass alle Wasserentnahmestellen in ihrem Wohnbereich dicht sind.

WIRTSCHAFTSWEGE müssen so wie die Gehsteige sauber gehalten werden. Sie sind von überhängenden Asten und allem, was den Weg behindert, freizuhalten und von Unkraut zu säubern.

ZUSPERREN müssen Sie die Wirtschaftstore auch tagsüber. Es kommt immer wieder zu unliebsamen Zwischenfällen. Sind die Wirtschaftstore nicht versperrt, so haben Diebe, die sich über Hintertüren oder Terrassen einschleichen, ein leichtes Spiel. Beachten Sie diesen Hinweis unbedingt. Die Einbrüche in den Häusern mehren sich.