Leitfaden für Zu- und Umbauten und sonstige bauliche Veränderungen
Wer hat sich nicht schon Gedanken gemacht seine Umgebung anders zu gestalten. Dies kann natürlich in verschiedenen Kategorien geschehen und sich von einigen 100 Euro bis hin zu mehreren 1.000 Euros bewegen. In jedem Fall ist jedoch hierfür ein Ansuchen oder beratendes Gespräch mit der Hausverwaltung der SIEDLUNGSUNION unbedingt von Nöten.
Vorgangsweise bei beabsichtigten Zu- und Umbauten: (behördliche Baubewilligung notwendig)
Eine Baubewilligung ist dann erforderlich, sobald die äußere Hülle des Gebäudes verändert oder erweitert (Zubau, Gaube, Fenster), oder ein Eingriff in die innere Stabilität des Hauses erfolgt.
(Bei Umbauten, die die Aussenhülle des Gebäudes nicht verändern, ist nicht immer eine Einreichung oder Bauanzeige bei der Baupolizei erforderlich, aber jedenfalls eine Bewilligung seitens SIEDLUNGSUNION notwendig)
- Beratungsgespräch im Büro der SIEDLUNGSUNION (telefonische Terminvereinbarung mit dem Team der Hausverwaltung)
- Nach dem Beratungsgespräch sind die diversen Magistrate aufzusuchen um Bebauungsbestimmungen und ähnliches auszuheben.
- Mit diesen Unterlagen kann dann ein konzessionierter Planer Ihre Pläne erstellen.
- Diese Pläne gehen danach wieder an die Hausverwaltung zur Begutachtung und Genehmigung durch den Vorstand
- 3 der 5 angefertigen Pläne gehen danach zur Baupolizei und 1 Plan geht zurück an den Bauherrn.
- Nach Baubewilligung seitens der Baupolizei können die Bauarbeiten durch einen konzessionierten Baumeister beginnen.
- Am Ende der Bauarbeiten ist eine Kopie der Fertigstellungsmeldung an die SIEDLUNGSUNION zu senden.
Wichtiger Hinweis:
Für die von der SIEDLUNGSUNION verwalteten Gemeindesiedlungen werden aufgrund einer Entscheidung der Stadt Wien -Wiener Wohnen, Zu- und Umbauten, nicht mehr bewilligt!!
Vorgangsweise bei sonstigen baulichen Veränderungen: (z.B Gartenhütten, Schwimmbecken, Sichtschutzzäune, Klimaanlagen, Terrassenüberdachungen, gemauerte Griller u.a)
- Baulichkeiten jeglicher Art, dürfen nur nach vorheriger Genehmigung durch die SIEDLUNGSUNION errichtet werden.
- schriftliches Ansuchen an die Hausverwaltung samt Anfertigung einer Skizze und evtl. Fotos zur besseren Vorstellung.
- Erteilung einer Bewilligung samt Vorgaben bzw. Richtlinien seitens der Genossenschaft und wie weit eine Genehmigung oder Bauanzeige bei der Baubehörde (MA 37) notwendig ist.