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Termine nach telefonischer Vereinbarung

 

SIEDLUNGSUNION

1220 Wien, Mergenthalerplatz 10

Tel.: +43 1 203 12 46
Fax: +43 1 203 12 48-25
E-Mail: office@siedlungsunion.at

 

 

Am 15. September 2017 feierte die SIEDLUNGSUNION auf dem Mergenthaler Platz mit einem großen Festprogramm ihr 90jähriges Jubiläum. Das Jubiläumsfest wurde von extrem vielen MieterInnen und GenossenschafterInnen besucht. Das große Festzelt war bis auf den letzten Platz gefüllt. Unter den Festgästen war auch viel Prominenz aus der Stadt Wien und der Donaustadt, u. a. Wohnbaustadtrat Michael Ludwig, Nationalrats-Abgeordnete Ruth Becher, Bezirksvorsteher Ernst Nevrivy u. v. m.

Im ersten Teil der Veranstaltung widmeten sich Obfrau KR Ingrid Schubert der interessanten, vielfältigen Geschichte der SIEDLUNGSUNION, eines modernen, erfolgreichen Unternehmens mit neuen Strukturen, dass nach wie vor konsequent die Grundsätze einer gemeinnützigen Genossenschaft verfolgt.

Die Genossenschaft spielt in unserem Bezirk eine wichtige Rolle. Sie hat mit vielen klassischen und modernen Bauten das Bild der Donaustadt mitgeprägt. Die Geschichte dieser Genossenschaft ist von großer wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Bedeutung. Die SIEDLUNGSUNION liefert an ihrem 90. Geburtstag den schlüssigen Beweis dafür, dass man auf der Grundlage der Gemeinnützigkeit und der genossenschaftlichen Gemeinschaftsorganisation erfolgreich wirtschaften kann. Sie ist ein gelungener Beweis dafür, dass man auch mit sozialer Zielsetzung wirtschaftlich erfolgreich agieren kann.

 

Auch Stadtrat Dr. Michael Ludwig und Bezirksvorsteher Ernst Nevrivy würdigten in ihren Ansprachen die Verdienste der Genossenschaft, die in der Donaustadt mit vielen Bauten präsent ist.

 

Das Programm, moderiert von Frau Marie-Christine Giuliani, mit schwungvoller Musik und Darbietungen von Louie Austen und Monti Beton mit Johann Krankl sorgte für eine Superstimmung bei den Festgästen, zu der auch das sonnige Wetter seinen Beitrag leistete. Und natürlich gab es auch ein reichhaltiges Programm und für Kinder. Weiters stand eine Fotobox für alle Gäste zur Verfügung und sorgten mit lustigen Accessoires für bleibende Erinnerungen an das schöne Fest.

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Streng, aber Sicher

Im Brandfall entscheiden Sekunden über Leben und Tod. Daher sind die Regeln über das Freihalten von Fluchtwegen genauso eng wie streng.

Vielleicht liegt es in der Natur der Menschen: Die großen, ebenen, gleichförmigen Flächen vor der Wohnungstür laden ein, schnell einmal etwas abzustellen, zu behübschen und manchen Dingen, die sich besser vor als hinter der Tür machen, einen Platz zuzuweisen. Wenn es dann heißt: "Alles muss weg!", stoßen die Brandschutzbeauftragten bei ihren regelmäßigen Begehungen oft auf Unverständnis. Selbst von "Schikane" ist manchmal die Rede.

Die ganzjährige Verpflichtung rettet im Ernstfall Leben!

Dabei trifft dieser Zorn diese Menschen, genauso wie die SIEDLUNGSUNION, zu Unrecht. Eigentümer von Wohngebäuden tragen eine besondere Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit in Ihren Gebäuden und haben aus diesem Grunde dafür Sorge zu tragen, dass von ihrem Eigentum keine Gefahr für die Sicherheit von Personen oder deren Eigentum ausgeht. Bedenken Sie: Wo es brennt, raubt die Rauchentwicklung die Sicht und die Atemluft! Vorgefundene Gegenstände müssen daher unverzüglich und ohne weitere Vorankündigung entfernt werden, da eine Duldung diser Verwaltungsübertretung nicht rechtens wäre. Für das unerlaubte Abstellen von Dingen sieht der Gesetzgeber einen Strafrahmen bis 21.000 Euro vor. Praktisch kostspieliger sind Entrümpelungen, die alle MieterInnen im Rahmen der Betriebskosten treffen.

Daher unsere Bitte: Halten Sie sich an das Abstellverbot - für Ihr Geldbörserl, aber vor allem für Ihre Sicherheit!

Rechtlicher Rahmen:

Gemäß §6 des Wiener Feuerpolizeigesetzes 2015 dürfen in allgemein zugänglichen Teilen des Wohnhauses wie z.B. Stiegenhaus, Kellergänge, Dachboden etc. keinerlei brandgefährliche oder den Fluchtweg einschränkende Gegenstände abgestellt oder gelagert werden. Konkret sind Schuhe, Mistsäcke, Möbel, Pflanzen, Fahrräder, Kinderwägen und -fahrzeuge zu entfernen. Sie würden bei Gefahr die Flucht behindern und womöglich zu Stolperfallen werden. Für die Sicherheit sorgen geschulte Brandschutzbeauftragte.

Wohnungseinbrüche sind nicht nur ärgerlich wegen des materiellen Verlusts und des angerichteten Schadens, sondern hinterlassen auch ein mulmiges Gefühl in den eigenen vier Wänden.

Dabei kann jeder mit einfachen Maßnahmen und Verhaltensweisen Einbrüchen effektiv vorbeugen:

  • Längere Abwesenheit von Hausbewohnern äußert sich häufig durch überquellende Postkästen. Lassen Sie Ihre Post im Abwesenheitsfall von einer Vertrauensperson (Nachbar/Freunde/Familie) regelmäßig räumen - ansonsten locken Sie Einbrecher an.
  • Vermeiden Sie die öffentliche Bekanntgabe Ihres bevorstehenden Urlaubes im Internet - Ihre Adresse ist nämlich sehr schnell herausgefunden. Sollten Sie dennoch unbedingt Ihre Freude über den Urlaub mit Freunden und Bekannten in sozialen Netzwerken teilen wollen, achten Sie darauf, den urlaubsbezogenen Status nur für vertrauenswürdige Personen sichtbar zu machen. Auch den Anrufbeantworter sollte man nicht unbedingt mit der Urlaubszeitspanne besprechen. Eine Rufumleitung zu Freunden oder der Familie kann hier eine mögliche Lösung sein.
  • Im Sommer sind es manchmal die ausgetrockneten Blumenbeete oder -töpfe im Vorgarten oder am Balkon, welche auf eine Abwesenheit der Bewohner hinweisen können. Wenn es zum Beispiel daheim gebliebene Haustiere zu versorgen gilt bzw. die Blumen gießen lässt, ist man hier schon ein wenig sicherer unterwegs - ausspionierende Einbrecher wissen zumeist ohnehin nicht wirklich, wer da jetzt zum Haus gehört.
  • Ständig geschlossene Rollläden bzw. nicht brennendes Licht sind für Einbrecher auch ein deutlicher Hinweis auf unbewohnte Häuser und Wohnungen. Zeitschaltuhren könnten hier z.B. die potentiellen Diebe hinters Licht führen. Auch ein Bewegungsmelder mit Lichtfunktion kann Diebe abschrecken.
  • Für Spontaneinbrecher sind Hilfsmitteln wie Leitern, Gartenmöbel, Kisten & Co., sowie offene bzw. gekippte Fenster eine wahre Freude. Für die Haushaltsversicherung eher nicht: Einschleichdiebstahl ohne Überwinden von Hindernissen sind oft nicht bzw. nur sehr eingeschränkt gedeckt. Sperren Sie Türen immer ordentlich ab verstecken Sie Ersatzschlüssel nicht unter Blumentöpfen oder Türmatten, sondern hinterlegen Sie diese bei Freunden oder Familie. Denn auch in diesen Fällen hält sich die Versicherung nach einem Einbruch meist leistungsfrei.
  • Wer eine Alarmanlage hat, sollte diese vor dem Urlaub auch tatsächlich aktivieren. Ein garnicht so seltener Fehler, der im Stress der Urlaubsvorbereitungen schon einmal passieren kann.
  • Eine der schwerwiegendsten Schwachstellen sind alte Wohnungseingangstüren. Sie stellen aufgrund Ihrer Beschaffenheit (z.B. Materialermüdung) kein wirkliches Hinderniss dar. Zu empfehlen wäre zumindest eine Nachrüstung mit zusätzlichen Riegeln und Sicherheitsschlössern (z.B. Balkenschloss). Schlösser mit einer mordernen Drei-Punkt-Sicherung sorgen für eine feste Verankerung und können nicht mit Dietrich oder Brechstange geöffnet werden. Die Fenster sollten keinesfalls gekippt gelassen werden, denn dann können Einbrecher sie einfach mit einem Schraubenzieher aushebeln.
  • Bei Fenstern bieten nur abschließbare Fenstergriffe echte Sicherheit. Außenrollläden an Fenstern, Terrassen- und Balkontüren erschweren dem Einbrecher seine Arbeit. Allerdings sollte es sich bei Rollläden um die Widerstandsklasse II handeln, die nicht von Außen aufgeschoben werden können. Einen guten Einbruchschutz bieten außerdem programmierbare Rollläden, die sich zu bestimmten Zeiten automatisch öffnen bzw. schließen. So wird der Eindruck erweckt, das Gebäude sei bewohnt, auch wenn die Bewohner in Wirklichkeit im Urlaub sind.
  • Bei längerer Abwesenheit sollten teure Gegenstände bzw. Bargeld keinesfalls zu Hause aufbewahrt werden. Sollten Sie trotzdem höherwertige Gegenstände bzw. größere Geldbeträge zu Hause haben, kontaktieren Sie unbedingt Ihren Versicherungsfachmann, ob diese Summen auch gedeckt sind. Von teuren Wertgegenständen sollten Sie vorab unbedingt Fotos machen und separat aufbewahren (nicht nur am Laptop oder PC abspeichern - der könnte auch gestohlen werden).

Aus gegebenen Anlass möchten wir Sie informieren, dass es in letzter Zeit vermehrt zu Einbrüchen in Wohnungen, Kellerabteilen und allgemeinen Räumlichkeiten in unseren Wohn- und Reihenhausanlagen gekommen ist.

Zu Ihrer eigenen Sicherheit ersuchen wir Sie besonders darauf zu achten, dass die Zugangstüren zum Keller, sowie Fahrrad- und Kinderwagenabstellräume versperrt und die Hauseingangstüren immer geschlossen sind. Schon eine kleine Verstellung am Türschließer oder ein eingeklemmter Stein kann die Ursache sein, dass die Türe nicht ordnungsgemäß ins Schloss fällt.

Auch Wohnungseingangstüren, sowie insbesondere Fenster und Terrassentüren im Erdgeschoss sollten während Ihrer Abwesenheit gut verschlossen bzw. versperrt werden.

Des Weiteren sollte in regelmäßigen Abständen kontrolliert werden, ob ein Einbruch bzw. Einbruchsversuch in das eigene Kellerabteil stattgefunden hat.

Sollte es zu einem Einbruch bzw. Einbruchsversuch gekommen sein, ersuchen wir Sie folgendes zu beachten:

  • Nach Kenntnisnahme erstatten Sie bitte umgehend Anzeige bei der Polizei.
  • Machen Sie zeitnah eine Meldung bei Ihrer Haushaltsversicherung.
  • Die Reparatur etwaiger Schäden an wohnungsbezogenen Teilen (WET, Fenster, Terrassen-/Balkontüre, Kellerabteil, Inventar) ist vom Nutzungsberechtigten/Mieter/Miteigentümer selbst zu veranlassen. Die Kosten hierfür werden von der privaten Haushaltsversicherung getragen.
  • Sollten Schäden an allgemeinen Zugangstüren erfolgt sein, melden Sie diese bitte schriftlich oder telefonisch bei der Hausverwaltung.

Im eigenen Interesse ersuchen wir Sie aufmerksam zu sein und auf fremde Personen im Haus, etwaige Manipulationen an allgemeinen Zugangstüren ("Einbruchsvorbereitungen") und auf mit Stiften oder Kreiden aufgemalte Zeichen ("Räuberzinken") zu achten.

 

Die SIEDLUNGSUNION möchte darüber informieren, dass sich die Richtlinien zur Anmeldung und Vergabe von Wohnungen und Reihenhäusern geändert haben.

Seit 1. Juli 2015 gelten seitens der Stadt Wien neue Richtlinien für die Vergabe von geförderten Wohnungen/Reihenhäusern. 

Informationen dazu finden Sie unter: www.wohnberatung-wien.at/information

 

Die SIEDLUNGSUNION hat sich aufgrund der großen Wohnungsanfrage in Wien dazu entschlossen sich an die Vorgaben der Stadt Wien zu halten.

 

Wichtiges Kriterium für die Anmeldung und Vergabe einer/s Wohnung/Reihenhauses bei der SIEDLUNGSUNION ist der 2-jährige Hauptwohnsitz im Wien.

 

Der Gedanke liegt nahe: Draußen Sonnenschein, es ist richtig warm - also perfekt um den Keller durchzulüften. Denn auch dort soll die sommerliche Frische Einzug halten. Der Zeitpunkt ist aber falsch gewählt. Feuchtigkeit und Schimmel können die Folge sein, denn mit warmer Sommerluft kommt auch Feuchtigkeit ins Haus.

Dieses Phänomen bezeichnen Experten als "Sommerkondensation", worunter besonders der Keller zu leiden hat. Trifft auf die kalte Wandoberfläche des Kellers die warme Sommerluft, so gibt diese die gespeicherte Feuchtigkeit als Kondensat ab; mit bloßem Auge ist das oft nicht sichtbar. Denn warme Luft kann viel mehr Feuchtigkeit speichern und transportieren, als kalte Luft. Für viele Bewohner droht eine böse Überraschung: statt Frische und Behaglichkeit ist plötzlich die Feuchtigkeit im Haus. Ein ungebetener Gast, der auch den unangenehmen, muffigen Geruch im Keller verursacht und Schimmelbildung begünstigt.

Die wichtigstens Lüftungs-Tipps gegen die Sommerkondensation auf einem Blick:

  • An heißen Tagen tagsüber nicht lüften, sondern gezielt morgens und abends.
  • Die Türen zu den Kellerräumen unbedingt geschlossen halten.
  • An kühlen Frühlings- und Sommertagen den Keller mehrmals am Tag für etwa 10-15 Minuten durchlüften.
  • Unter Berücksichtigung der vorgenannten Punkte: den Wasch- und Trockenkeller gerade nach Waschgängen kurz durchlüften.
  • Schränke und Regale mit einem Abstand von min. 10 cm an die Außenwand stellen, damit die Luft ausreichend zirkulieren kann.
  • Kontrolle der Luftfeuchtigkeit durch entsprechende Messgeräte.
  • Luftentfeuchter verwenden.

Jeder Bewohner kann durch sein eigenes Verhalten die Sommerkondensation reduzieren und so Feuchtigkeit und Schimmelbildung vermeiden.

 

Gerichtsentscheidung:

 

In einer kürzlich ergangenen OGH-Entscheidung vom 25.10.2016 stellte der Oberste Gerichtshof eindeutig klar, wann ein/e NutzerIn gesetzlichen Anspruch auf Übertragung ins Eigentum gemäß § 15c lit a Z 1 WGG hat.

 

Er stellte fest, dass nur derjenige NutzerIn nach 10 Jahren Anspruch auf Übertragung ins Eigentum hat, der wirklich mindestens 10 volle Jahre in der Wohnung (Reihenhaus) auch selbst NutzerIn war. Wenn die gesamte Wohnhausanlage bereits 10 volle Jahre in Nutzung vergeben ist, der NutzerIn aber weniger als 10 Jahre drinnen wohnte, hater/sie keinen gesetzlichen Anspruch auf Übertragung seiner/ihrer Wohnung (RH) ins Eigentum.

 

 

Eigentumsbegründungen 2017:

 

Dies hat insofern Auswirkungen bei der SIEDLUNGSUNION, weil es im Jahr 2017 zur Eigentumsbegründung ab 01.01.2018 von 5 Wohnhausanlagen kommen wird. Das heißt, es haben in diesen Objekten nur diejenigen NutzerInnen einen gesetzlichen Anspruch auf Übertragung ins Eigentum, welche auch volle 10 Jahre NutzerInnen sind, also seit Erstbezug in der Wohnung (RH) wohnen. Alle anderen NachmieterInnen müssen auf Eigentumsbegründung laut dem Gesetz so lange weiter warten, bis die für diesen NutzerIn eigene 10 Jahresdauer in Nutzung erreicht wird. Erst danach hat er/sie einen gesetzlichen Anspruch auf Kauf, vorher nicht.

 

 

Freiwilliges Angebot der Genossenschaft:

 

Die Genossenschaft kann jedoch auch diesem/r NutzerIn freiwillig ein Kaufpreisanbot legen und es diesem/r NutzerIn ermöglichen, seine/ihre Wohnung (RH) im Eigentum zu erwerben (Freiwilliges Angebot der Genossenschaft).

 

Die SIEDLUNGSUNION wird objektweise unterschiedlich entscheiden, ob sie eine 10jährige Wohnhausanlage zur Gänze für die Eigentumsbegründung freigeben wird oder nicht. Wohnt z.B. ein/e NutzerIn erst 9 Jahre in einem Reihenhaus und die Genossenschaft beschloss, bei der gesamten Reihenhausanlage Wohnungs-eigentum begründen zu lassen, dann kann auch diese/r NutzerIn, welche noch keine 10 Jahre im RH wohnt, Eigentum begründen und das RH kaufen.

 

 

Anfrage bei der SIEDLUNGSUNION per Mail:

 

Falls bei Ihnen Interesse zum Kauf Ihrer Wohnung/RH besteht, und Ihre Wohnhausanlage nicht einen Erstbezug vor 1993 hatte, senden Sie uns der Einfachheit halber ein kurzes Mail und ersuchen um Mitteilung, ob bei Ihrer Wohnung/RH ein Kauf möglich ist. Nach kurzer Rücksprache mit dem Vorstand können wir Ihnen danach per Mail bestätigen, ob eine Möglichkeit des Kaufes besteht oder nicht. Da die Gründe sehr vielfältig sind, ob ein eventueller Kauf in Frage kommt, wie z.B. Eigengrund der Genossenschaft, Baurecht, Superförderung, etc. ist sicherlich eine Mailanfrage die einfachste Lösung.


 

 

Erhaltungsarbeiten

 

Oft und viel wurde bislang darüber diskutiert, wer für die Instandhaltung oder Reparatur der Ausstattung eines Nutzungsgegenstandes zuständig ist bzw. wer die Kosten dafür tragen muss. Nun wurde der Sachverhalt per Gesetz geklärt: Sämtliche Erneuerungen des Wohnungsinventars (Gegenstände, die bei der Vermietung zur Verfügung gestellt wurden, wie Wärmeaufbereitungsgeräte) betreffend sind vom Vermieter, also von der Genossenschaft, zu zahlen. Kleinere Arbeiten wie etwa der Wechsel eines Duschkopfes, der Tausch von Dichtungen am Wasserhahn oder eines Leuchtmittels liegen hingegen im Zuständigkeitsbereich des Nutzers. Malerei- und Tapezierarbeiten zählen ebenfalls dazu.

 

Neu ab 1.1.2016:

 

Ab diesem Datum gibt es keine Unterscheidung mehr zwischen EVB I und EVB II sondern nur noch einen einheitlichen Betrag, der binnen 20 Jahren ab Einhebung für Erhaltungs- und Verbesserungsmaßnahmen zu verbrauchen ist, ansonsten er den Nutzern refundiert werden muss. Diese Regelung gilt auch für Nutzungsverträge, die vor dem 1.1.2016 geschlossen wurden.

 

Neu ab 1.7.2016:

 

Für die Höchstgrenzen des EVB gelten neue Regeln. Bis zu einem Gebäudealter von 5 Jahren dürfen maximal 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche verrechnet werden. Pro zusätzlichem Jahr Gebäudealter dürfen dann weitere 6 Cent verrechnet werden, sodass der EVB nunmehr kontinuierlich steigt, je älter das Gebäude wird.

 

Vorgesehen ist nunmehr eine moderate jährliche Steigerung des EVB (0,06,- €/m2) ab dem 6. Jahr ab Erstbezug. Dies hat zur Folge, dass bei ausfinanzierten Gebäuden künftig etwas mehr verlangt werden kann (€ 2,- anstelle von bisher € 1,71,- je m2 und Monat), hat aber den Vorteil, dass sprunghafte Anhebungen des EVB, die bisher im 11. und 21. Jahr ab Erstbezug erfolgten und zu einer jähen, nicht unerheblichen Steigerung der monatlichen Nutzungskosten führten, vermieden werden.

 

Zusätzlich gibt es einen absoluten Höchstwert für den EVB, der 2 Euro/m² nicht übersteigen darf. Dieser Höchstwert betrifft Gebäude mit einem Alter von 30 oder mehr Jahren.

 

Diese Werte werden gemäß Verbraucherpreisindex inflationsangepasst. Die erste Erhöhung wird im April 2018 stattfinden.

 

Sehr geehrte Nutzerinnen! Sehr geehrte Nutzer!

Wir möchten Sie darüber informieren, dass von Ihnen ausgesprochene, schriftliche Aufkündigungen von Wohnungen und Reihenhäuser nicht mehr zurückgezogen werden können.
Anderenfalls ist die Aufhebung der Kündigung nur mit Zustimmung des Vorstands möglich und muss zeitnah von Ihnen bekanntgegeben werden.

Das Formular für die Aufkündigung ist auf unserer Homepage unter Downloads und Formulare abgelegt. Dieses ist ausgefüllt und mit eigenhändiger Unterschrift an die SIEDLUNGSUNION zu übersenden.

Mit freundlichen Grüßen

Die SIEDLUNGSUNION

Funktionsprüfung der FI-Schutzschalter im Zuge der Uhrenumstellung von der Winter- auf die Sommerzeit

So prüft man einen FI Schalter:

1. Eine Überprüfung des FI-Schutzschalters sollte monatlich stattfinden. Dazu ist der Schalter "TEST" auszulösen, der sich an der Vorderseite des Schalters befindet (simuliert einen Fehlerfall).

2. Durch Auslösen dieses Schalters wird ein Fehlerstrom simuliert, der die Stromstärke zur Auslösung der Sicherung übersteigt.

3. Wird dadurch der Schutzschalter ausgeschaltet und klappt nach unten, so ist dies ein Zeichen für sein korrektes Funktionieren.

Unser Tipp/Empfehlung:

Zumindest 2x jährlich, am besten bei der Umstellung von Winter-auf Sommerzeit/ Sommer- auf Winterzeit.