Aufgrund der gesetzlichen und normativen Vorgaben ist in Österreich jeder Liegenschaftseigentümer bzw. die zuständige Hausverwaltung einer Wohn- oder Reihenhausanlage verpflichtet, sich nachweislich um die Trinkwasserqualität des Objektes zu kümmern und entsprechende Kontrollbeprobungen durchführen zu lassen. Die SIEDLUNGSUNION hat sich daher entschieden, die Qualitätssicherung im Bereich der Trinkwasserhygiene in Kooperation mit der TÜV AUSTRIA Services GmbH durchzuführen.
Wie erfolgt die Überprüfung?
> Anlagenbegehung und Risikoanalyse durch einen Sachverständigen unter Einbeziehung des jeweiligen Sprengelausschusses und eines Technikers der Hausverwaltung
> An anlagenspezifischen, neuralgischen Risikopunkten und Entnahmestellen werden Wasserproben entnommen (z. B. allgemeine Versorgungsleitung, Warmwasserspeicher, Entnahmestellen im Nutzungsobjekt etc.)
> Analyse der Wasserproben in einer akkreditierten Prüfstelle
> Ausarbeitung des Laborbefundes und eines Kurzgutachtens
> Einführung eines Qualitätssicherungssystems inkl. Qualitätshandbuch
Die Beprobungen erfolgen routinemäßig nach rechtzeitiger Vorankündigung stichprobenartig in den Wohnhaus- und Reihenhausanlagen. Die betroffenen Nutzer, in deren Wohnungen jeweils eine Prüfung stattfindet, werden direkt schriftlich kontaktiert und Termine bekanntgegeben bzw. vereinbart. Wir ersuchen Sie höflichst, den Mitarbeitern der Hausverwaltung/ Technik und der TÜV AUSTRIA Services GmbH den Zutritt zu Ihrem Nutzungsobjekt zu gewähren.